Messtechnik für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung
Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung
installiert werden, die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller
interoperabel sind und dabei den Stand der Technik einhalten. Deshalb werden von uns ausschließlich nur solche Geräte installiert.





